| Germany |
|
|
|
|
Eucharistisches Teilen Eine Erklärung der Internationalen Ökumenischen Gemeinschaft (IEF) (Angenommen von der Generalversammlung in Písek am 28. Juli 2007) I. Schritte zur sichtbaren Einheit der Kirche 1. Die Internationale Ökumenische Gemeinschaft (IEF) entstand durch die Vision und kraftvolle Zielsetzung des Fribourg Statement (1967): „Durch Beten, Studieren und Handeln sucht die IEF der Bewegung zur sichtbaren Einheit der Kirche zu dienen, entsprechend dem ausdrücklichen Willen Jesu Christi und auf die Weise, die ER will.“ 2. Wir, die Mitglieder der IEF, sind anläßlich des 40. Jahrestages unserer Gründung sehr dankbar für die bereichernden und gesegneten Jahrzehnte besonderer Erfahrung der Einheit in der Kraft des Geistes. Schritt für Schritt entwickelte sich die IEF von einer ökumenischen Bewegung zu einer ökumenischen Gemeinschaft, zu einer gegenseitigen Annahme und Achtung als Schwestern und Brüder im Leibe Christi auf der Grundlage der einen Taufe. 3. Auf Grund dieses Verständnisses, im Entdecken und Praktizieren unseres Einsseins in Christus, haben wir uns als Christen aus verschiedenen Denominationen bemüht, heute schon die Kirche von morgen zu leben – in Freude, Hoffnung und Liebe. 4. Wir leben diese Einheit in der IEF auf internationalen Konferenzen, bei Begegnungen der nationalen Regionen und kleinerer lokaler Gruppen, durch ökumenische Kontakte und Aktivitäten zwischen Laien und Geistlichen und im Zusammenwirken mit nationalen ökumenischen Institutionen und anderen ökumenischen Organisationen, insbesondere durch gemeinsames Gebet und gemeinsamen Gottesdienst. Alle diese Ereignisse sind Gelegenheiten, wahre christliche Liebe zu einander zu bezeugen. 5. Gemeinsames Gebet und gemeinsamer Gottesdienst sind das Herzstück der IEF. Hier suchen wir eins zu werden mit Gott und untereinander. Hier erfahren wir die Kraft des Heiligen Geistes in heilenden und befreienden Handlungen und in der Auferbauung der Gemeinschaft. 6. Neben diesen positiven Aspekten teilen wir aber auch den Schmerz darüber, daß die volle Kirchen- und Gottesdienstgemeinschaft noch nicht erreicht ist, weil menschliche Schuld und Beschränkungen in unseren Kirchen die umkehrende und verwandelnde Kraft des Heiligen Geistes behindern. 7. Billiger Ökumenismus ist nicht unsere Sache, ebensowenig ein billiger gemeinsamer Glaube, der nichts kostet. Im Gegenteil, wir vertreten und leben einen teuren Ökumenismus, in dem wir – getreu dem Wort Jesu Christi an Seinen Vater „damit sie alle eins seien“ (Johannes 17,21) – das Risiko des Veränderns und Verändertwerdens eingehen. 8. Im gemeinsamen Beten und Gottesdienstfeiern freuen wir uns in der Einheit, die bereits unter uns besteht, an der reichen Vielfalt der liturgischen Traditionen anderer Denominationen und der Kirche als ganzer. Aber gerade bei dieser Erfahrung werden wir uns unserer Trennung bewußt, insbesondere dann, wenn wir eingeladen sind zum Tisch des Herrn. 9. Die Eucharistie, die Jesus Christus selbst eingesetzt hat, ist der kraftvollste Ausdruck der Einheit im Leibe Christi und Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens. Die Trennung ist am schmerzhaftesten eben an diesem Punkt, an dem wir den Skandal einer zerrissenen Christenheit und unser Versagen an der vollen Verwirklichung der Worte Christi: „Trinket alle daraus: Das ist mein Blut des Bundes, das für viele vergossen wird“ (Matthäus 26,28) spüren und erkennen müssen. 10. Neue Lösungen zu suchen, zu finden und zu entwickeln, um diesen Skandal der Trennung beim Abendmahl zu überwinden, muß deshalb die klare Priorität der Vision und Sendung der IEF sein, um sich authentisch als Bewegung auf die sichtbare Einheit der Kirche hin zu bezeugen. II. Geistliche und pastorale Empfehlungen zum Eucharistischen Teilen A. Geistliche und pastorale Empfehlungen 11. Die Kirchen, zu denen wir gehören, nehmen unterschiedliche Positionen bezüglich des Eucharistischen Teilens ein, die auf verschiedenen theologischen Ansätzen beruhen (vgl. Abschnitt IV. 26–36). Wenn wir diese unterschiedlichen Stellungnahmen bedenken, so wird uns bewußt, daß ein verantwortlicher Zugang zum Eucharistischen Teilen ein noch klareres Verständnis dieses Herzstücks unseres Glaubens erfordert, wobei die Fragen von Amt und Ordination, von bischöflicher und synodaler Verfassung, von apostolischer Tradition und Sukzession nicht außer Acht bleiben dürfen. 12. Ziehen wir dies alles in Betracht, so ist unsere geistliche und pastorale Empfehlung bezüglich des Eucharistischen Teilens die folgende: Ob jemand die Einladung Jesu Christi, seinen Leib und sein Blut zu teilen, in einer Eucharistiefeier annimmt, ist grundsätzlich eine persönlich zu verantwortende Gewissensentscheidung, die in Respekt gegenüber den Ordnungen und Regelungen der je eigenen Kirche wie auch gegenüber denjenigen der anderen Kirchen zu treffen ist. B. Tradition, Gemeinschaft und Gewissensentscheidung 13. Wir stehen in der Tradition und Gemeinschaft unserer jeweiligen Kirchen. Wir stehen treu zu den geltenden Regelungen, die zu respektieren, zu beachten und denen zu folgen wir aufgerufen sind. 14. Zwischen den meisten protestantischen und anglikanischen Denominationen gibt es wichtige Vereinbarungen über die Eucharistiefeier mit Empfehlungen zur Interkommunion und eucharistischen Gastfreundschaft, die für alle Getauften und Abendmahlsberechtigten in ihren jeweiligen Kirchen offen sind. 15. Diese eucharistischen Gottesdienste auf internationalen Konferenzen sind nicht nur ein Ausdruck des Glaubens und der Liturgie der verschiedenen Kirchen, sondern ebenso ein Spiegel des wachsenden Geschenks der Einheit, der Liebe, der Freude und der Gemeinschaft im Heiligen Geist. 16. Eucharistisches Teilen erfordert immer eine verantwortliche und persönliche Gewissensentscheidung, da der Stimme des Gewissens von jedem von uns Folge zu leisten ist. In diesem Fall muss unser Gewissen gut informiert sein und die Weisungen und Bestimmungen unserer eigenen Kirchen in Rechnung stellen. 17. Es wird empfohlen, bei internationalen Konferenzen neben den denominationellen Gottesdiensten auch eine Eucharistiefeier nach der ökumenischen Lima Liturgie vorzusehen. C. Geistliche und pastorale Begleitung 18. Die persönlich verantwortete Gewissensentscheidung muss respektiert werden. Darüber hinaus sollten wir uns, ob Laie oder Kleriker, auf Wunsch der geistlichen Begleitung und Unterstützung seitens der Gemeinschaft vergewissern können, wenn wir unserer Gewissensentscheidung folgen. 19. Wir sind aufgerufen, in allen Fällen unsere Weisheit, unser Unterscheidungs-Vermögen und unseren Glaubenssinn bei der Entscheidung zu gebrauchen, ob ein dringendes geistliches oder ökumenisches Bedürfnis vorliegt, an der Eucharistie teilzunehmen. Wenn sich die Gewissensentscheidung aus der Befolgung der Ordnung unserer eigenen Kirche ergibt, sollten wir nicht als unökumenisch abgestempelt werden. Andererseits sollten wir aber auch nicht als weniger treu gegenüber unserer eigenen Kirche angesehen werden, wenn sich diese Entscheidung aus der Befolgung der Einladung eucharistischer Gastfreundschaft ergibt. D. Eucharistische Gastfreundschaft 20. Bezüglich der Römisch-katholischen Kirche gibt es bei internationalen Konferenzen der IEF grundsätzlich keine ausdrückliche offene Einladung an Nicht-Katholiken, die Eucharistie zu empfangen, es sei denn der Ortsbischof trifft eine andere Entscheidung. Es wird jedoch auch kein Verbot ausgesprochen, vielmehr kann eine Erlaubnis genutzt werden, die auf den Regelungen des Ökumenischen Direktoriums (ÖD, 1993) beruht. Das ist die übliche Praxis in vielen Römisch-katholischen Diözesen und Gemeinden. 21. Gemäß dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962–1965) gibt es viele Zwischenstufen (partieller) Kirchengemeinschaft, zwischen voller Kirchentrennung und voller Kirchengemeinschaft. Dies läßt die Frage entstehen, ob nicht auch Zwischenformen zwischen Eucharistieverweigerung und voller Eucharistiegemeinschaft möglich, sinnvoll, ja sogar notwendig sind, die den in den offiziellen kirchlichen Dialogen erreichten Übereinstimmungen im Eucharistieverständnis und der jetzt schon vorhandenen Nähe der Kirchen entsprechen. 22. Der Ausdruck Eucharistische Gastfreundschaft hält die Einsicht fest, daß zwar die volle Kirchengemeinschaft noch nicht erreicht ist, andererseits aber ein solches Maß an Glaubensübereinstimmung gegeben ist, daß eine Zulassung zur Eucharistie verantwortet werden kann. 23. Wenn das Zweite Vatikanische Konzil erklärt, daß „die Gemeinschaft beim Gottesdienst (communicatio in sacris) nicht als ein allgemein und ohne Unterscheidung gültiges Mittel zur Wiederherstellung der Einheit der Christen“ angesehen werden darf, so erkennt es doch an, daß sie zumindest unter bestimmten Umständen in rechter Weise als Mittel für die Wiederherstellung der kirchlichen Einheit genutzt werden könnte. Es stellt sogar fest, daß „unter Berücksichtigung aller Umstände der Zeit, des Ortes und der Personen die örtliche bischöfliche Autorität in klugem Ermessen entscheiden“ soll. (Unitatis Redintegratio 8.). Daher wünschen wir in aller Bescheidenheit, daß der Römisch-katholische Ortsbischof seine Vollmacht gebrauchen möge, um in klugem Ermessen zu entscheiden, ob die Umstände geeignet sind, die anläßlich der außergewöhnlichen Gelegenheit einer IEF-Konferenz gefeierte Römisch-katholische Eucharistie als ein Mittel zur Wiederherstellung der Einheit der Christen anzusehen, wenn wir unsere Schwestern und Brüder aus den anderen Kirchen zum Tisch des Herrn einladen. III. Die prophetische Verantwortung der IEF 24. Viele von uns kommen aus konfessions- und kirchenverschiedenen Familien, die ihre Berufung in einer bewußt ökumenischen Weise zu leben versuchen. Wir teilen mit ihnen wie auch mit anderen ökumenischen Organisationen eine tiefe soziale und geistliche Verpflichtung. 25. Als eine ökumenische Bewegung hat die Internationale Ökumenische Gemeinschaft eine besondere prophetische Verantwortung in der Erinnerung, Mahnung, ja Herausforderung unserer Kirchen, noch wirksamer auf die sichtbare Einheit der Kirche hinzuarbeiten und schon heute die Kirche von morgen zu leben, in der Kraft des Heiligen Geistes. IV. Zusammenfassung der geltenden denominationellen Stellungnahmen und Ökumenischen Übereinkünfte 26. Unter der Leitung des Heiligen Geistes hat es viele bilaterale und multilaterale Dialoge zwischen den Kirchen und Denominationen gegeben, die unter anderem zu einer epochalen Wende von einer geschlossenen zu einer offenen oder teil-offenen Kommunion geführt haben. Das zeigt der Blick auf die entsprechenden Entwicklungen in den drei Hauptzweigen der Christenheit: A. Interkommunion und Interzelebration: Protestantische, Anglikanische und Alt-Katholische Kirchen 27. Zwischen den größten protestantischen Denominationen (Lutheraner, Reformierte und Unierte) wurde die volle Altar- und Kanzelgemeinschaft in Europa durch die Leuenberger Konkordie (1973) hergestellt, die die früheren Trennungen überwunden und überschritten hat. 28. Eine ähnlich wichtige Errungenschaft ist die Meißener Erklärung (1988) und vor allem die Porvooer Gemeinsame Festellung (1994) zwischen einigen Anglikanischen und Lutherischen Kirchen. 29. Hier geschah eine Öffnung auf der Ebene der Interkommunion durch wechselseitige Zulassung von getauften und in ihrer eigenen Kirche abendmahlsberechtigten Mitgliedern anderer Kirchen zur Teilnahme an der jeweiligen Eucharistiefeier. 30. Gleichzeitig damit gab es eine kontinuierliche Öffnung zur Eucharistischen Kommunion durch Interzelebration, bei der die Amtsträger anderer Kirchen zur Leitung der Eucharistiefeier zugelassen und willkommen sind. Dies bestand schon zwischen den Anglikanern und den Alt-Katholiken seit dem Bonner Abkommen (1931). 31. Im Gefolge der Konvergenzerklärung des Ökumenischen Rates der Kirchen zu Taufe, Eucharistie und Amt (BEM, Lima 1982) gab es weitere bilaterale und multilaterale Dialoge zwischen Alt-Katholiken, Anglikanern, Methodisten, Lutheranern, Reformierten und anderen mit dem Ergebnis schrittweise Öffnung zur Interkommunion. B. Das gesegnete Brot der Freundschaft: Orthodoxe Kirchen 32. In der orthodoxen Tradition ist die Teilnahme Nicht-Orthodoxer prinzipiell nicht erlaubt, weil die Eucharistie normalerweise volle Kirchengemeinschaft einschließt. Jedoch ist jeder eingeladen, an der Göttlichen Liturgie teilzunehmen und am Ende des Gottesdienstes das gesegnete Brot der Freundschaft (antidoron) aus der Hand des Priesters zu empfangen. C. Gemeinsamer Gottesdienst (communicatio in sacris): Die Römisch-katholische Kirche 33. Die Römisch-katholische Kirche teilt mit anderen Kirchen den Grundsatz: Eucharistiegemeinschaft setzt volle Kirchengemeinschaft voraus. Mit dem Ökumenismusdekret (Unitatis Redintegratio, 1964) des Zweiten Vatikanischen Konzils öffnete sich die Römisch-katholische Kirche jedoch mehr als je zuvor für die Gemeinschaft mit Christen anderer Kirchen und weckte dadurch die Sehnsucht, die Hoffnung und die Aussicht auf Eucharistische Gemeinschaft. Die Argumentation dieses Dokumentes ist folgende: 34. „Wer an Christus glaubt und in der rechten Weise die Taufe empfangen hat, steht dadurch in einer gewissen, wenn auch nicht vollkommenen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche.“ (UR 3.) 35. „Die Taufe begründet ein sakramentales Band der Einheit zwischen allen, die durch sie wiedergeboren sind. Dennoch ist die Taufe nur ein Anfang und Ausgangspunkt, da sie ihrem ganzen Wesen nach hinzielt auf die Erlangung der Fülle des Lebens in Christus. Daher ist die Taufe hingeordnet auf das vollständige Bekenntnis des Glaubens, auf die völlige Eingliederung in die Heilsveranstaltung, wie Christus sie gewollt hat, schließlich auf die vollständige Einfügung in die eucharistische Gemeinschaft.“ (UR 22.) 36. Die Prinzipien von Unitatis Redintegratio (UR) sind in folgender Weise im Ökumenischen Direktorium (1993) weiterentwickelt worden: „Die Teilnahme an geistlichen Aktivitäten und Reichtümern muss dieses doppelte Faktum widerspiegeln: erstens die wirkliche Gemeinschaft im Leben des Heiligen Geistes, die es schon jetzt unter den Christen gibt und die in ihrem Gebet und liturgischem Gottesdienst zum Ausdruck kommt; zweitens die Unvollständigkeit dieser Gemeinschaft aufgrund der Unterschiede im Glauben und im Verständnis, die unvereinbar sind mit einem uneingeschränkten, wechselseitigen Teilhaben an den geistlichen Gütern. Die Anerkennung dieser komplexen Wirklichkeit macht es notwendig, Normen für das gemeinsame geistliche Tun aufzustellen, die den verschiedenen kirchlichen Gegebenheiten der beteiligten Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften Rechnung tragen, in der Weise, daß die Christen ihre gemeinsamen geistlichen Reichtümer schätzen und sich an ihnen freuen, aber daß sie auch auf die Notwendigkeit achten, daß die noch bestehenden Hindernisse überwunden werden müssen.“ (ÖD 104.)
|



